In der Stadt Höxter ist im Schiedsamtsbezirk VII - Fürstenau das Ehrenamt der Schiedsfrau/
des Schiedsmannes (Schiedsperson) neu zu besetzen.
Aufgabenbereich der Schiedsperson:
Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher sowie strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches unbürokratisch und kostensparend zu beenden. In folgenden bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben: nachbarrechtliche Konflikte, Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind, Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. In Privatklagesachen, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt (u.a. Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Hausfriedensbruch, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung), muss erst die Schiedsperson angerufen werden, bevor man sich an das Strafgericht werden kann. Zudem stehen die Schiedsämter grds. auch in kleineren bürgerlichrechtlichen Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche zur Verfügung, in denen ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist.
Eignung für das Schiedsamt:
Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Sie sollten zwischen 25 und 75 Jahre alt sein, im Schiedsamtsbezirk wohnen und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sein. Zudem werden erwartet: Schreibgewandtheit, die ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung in einer möglichst ruhigen und entspannten Atmosphäre. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Im Übrigen gelten die Ausschlussgründe nach § 2 Schiedsamtsgesetz NRW.
Schiedspersonen werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt und vom Amtsgericht Höxter (zugleich Aufsichtsbehörde) bestellt. Die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den jeweiligen Ortsausschuss. Die Stadt Höxter trägt die notwendigen und angemessenen Sachkosten des Schiedsamtes. Schiedspersonen werden für ihr Amt hinreichend ausgebildet und fortgebildet.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich schriftlich bewerben. Die Bewerbung (bitte mit der Angabe Ihres Namens, Vornamen, Geburtsnamens, Anschrift, Geburtstag und Geburtsort, Beruf, einem kurzen Lebenslauf, Ihrer Telefonnummer und, wenn vorhanden, einer E-Mail-Adresse) schicken Sie bitte an:
Stadt Höxter
Abteilung 31
Bewerbung Schiedsperson
Westerbachstr. 45
37671 Höxter
oder per Mail an:
Für Rückfragen stehen Ihnen der Dezernent Herr Stefan Fellmann (Tel. 05271/963-3000,
oder die Sachbearbeiterin Frau Elisa Palm (Tel. 05271/963-3110,
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